Im bernischen Gemeindegesetzt werden die Aufgaben der Burgergemeinden beschrieben. Die Burgergemeinde Sutz erfüllt sämtliche dieser Aufgaben.
Art.112 Burgergemeinde
1. Begriff
1. Die Burgergemeinden sind die als Gemeinden organisierten Burgerschaften. Sie setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein.
2. Den Burgergemeinden stehen zu
a | die Zusicherung oder Erteilung des Gemeindebürgerrechts in der Form des Burgerrechts, |
b | die Erfüllung ihrer weiteren angestammten Aufgaben, |
c | die Verwaltung ihres Vermögens und |
d |
die Besorgung von Aufgaben, die ihr durch besondere Vorschriften übertragen werden. |
3. Sie können weitere Aufgaben übernehmen, solange diese nicht von den Einwohnergemeinden oder von Unterabteilungen erfüllt werden.