Burgergemeinden unterstehen der kantonalen Gemeindegesetzgebung und sind durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaften. Im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden verfügen Sie jedoch nicht über öffentlich-rechtliche Territorien oder über Steuerhoheit.
Heute zählt der Verband bernischer Burgergemeinden und burgerlicher Korporationen, welcher sich der Erhaltung der Burgergemeinden sowie der Wahrung ihrer Interessen verpflichtet hat, über 250 Mitglieder. Sie setzten sich mit Rat und Tat zum Wohl der Allgemeinheit ein.