Zwei mal jährlich lädt der Burgerrat die Stimmberechtigen zur Burgergemeindeversammlung ein. Im ersten Halbjahr um die Rechnung zu beschliessen und im zweiten Halbjahr um den Voranschlag der Laufendnen Rechnung festzulegen.
Falls ein Zehntel der Stimmberechtigten dies schriftlich verlangt, wird eine ausserodentliche Versammlung innert 60 Tagen abgehalten. Zudem kann der Burgerrat zu weitere Versammlung einladen.
Stimmberechtigt sind alle gemässe Artikel 113 des Bernischen Gemeindegesetz.
Art.113 2. Stimmrecht
1. Stimmberechtigt in der Burgergemeinde
sind alle dort wohnhaften, in kantonalen Angelegenheiten
stimmberechtigten Burgerinnen und Burger.
2. Das Organisationsreglement der Burgergemeinde kann das Stimmrecht auch den Burgerinnen und Burgern einräumen, die auswärts wohnen.
Die Burgerversammlung ist das höchste Organ und bestimmt somit das Geschehen der Burgergmeinde. Der Burgerrat setzt deshalb die Versammlung so an, dass möglichst viele Stimmberechtigte daran teilnehmen können.
Im Jahr 2024 finden sie an folgenden Tagen statt:
Montag, 1. Juli 2024, 19:00 Uhr im Waldhaus
Montag, 25. November 2024, 19:00 Uhr im Réceptiongebäude auf dem Camping Sutz